Gasthof Engel

Über uns

Engel

Seit 1831

Familienbetrieb

Die traditions­reiche Geschichte des Gasthofs „Engel“ reicht bis in das 16. Jahr­hun­dert zurück. Er wurde bereits im Jahre 1519 als „Tavern­wirt­schaft“ urkund­lich erwähnt. 1831 baute Michael Martin sen. den Gast­hof in seiner heutigen Form im Bieder­meier Stil neu auf. Seit nun­mehr sieben Genera­tionen kümmern sich die Familie Martin und ihre Mit­arbeiter um das leib­liche Wohl der Gäste.

Tavernen-wirtschaft

Was macht uns besonders?

Ein Wirt ohne Tavern­recht war lediglich ein Zapf­wirt. Der Wirt einer Tavern­wirt­schaft hatte dagegen das Tavern­recht inne. Dieses wurde vom Landes­herrn ver­liehen und bein­haltete wich­tige Privi­legien.

Danach hatte der Wirt einer Tavern­wirt­schaft nicht nur das öffent­liche Schank- bzw. Krug­recht, das Her­bergs- und Gast­recht, das Brau- und Brenn­recht sowie das Recht zur Ver­sor­gung und Unter­stel­lung von Zug- und Reit­tieren, sondern er durfte auch Ver­löbnis-, Hoch­zeits-, Tauf- und sons­tige fest­liche Mähler aus­richten. In einer Tavern­wirt­schaft durfte natür­lich auch Bier, Wein und Brannt­wein aus­ge­schenkt werden. Zum Tavern­recht gehör­te aber darüber­hinaus die „Back­gerech­tigkeit“, also das Recht, Brot zu backen.

Eine Tavern­wirt­schaft hatte auch eine soziale Ver­pflich­tung. Sie musste wan­dernde Hand­werks­gesel­len gegen Geld oder hand­werk­liche Gegen­leis­tungen beher­ber­gen. Außer­dem wurden dort Rechts­ge­schäfte „betrunken“ und bei Todes­fällen der Leichen­schmaus abge­halten sowie die Nach­lass­ver­hand­lungen geführt. Die Tavern­wirt­schaft war also der kommu­nale Mittel­punkt in welt­lichen Ange­legen­hei­ten der Bewoh­ner des Dorfes.

Eindrücke

Erfahren Sie mehr über uns!

Nach oben scrollen